Das Erfolgshonorar als Booster für den Grundrechtsschutz? – Effektive Durchsetzung von Antidiskriminierungsrechten

| Beitrag von Sven Hummel

Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat fast jede dritte Person ab 14 Jahren in Deutschland innerhalb der letzten 24 Monate eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erlitten. Doch nur in einem kleinen Teil der Fälle werden die Rechte aus dem AGG tatsächlich durchgesetzt. Denn die Rechtsdurchsetzung nach einer Diskriminierung bedeutet für die betroffene Person ein hohes Kostenrisiko. Es darf aber kein Luxus sein, sich für die eigenen Rechte einzusetzen. Deshalb braucht es dringend innovative Ansätze. Nach dem Vorbild bisheriger Legal Tech Dienstleistungen könnte der Zugang zum Recht auch im Bereich des Antidiskriminierungsrechts durch die Vereinbarung von Erfolgshonoraren verbessert werden.

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