Der Beschluss des BVerfG zur „dritten Option“ erkennt erstmals geschlechtliche Vielfalt jenseits der Zweigeschlechtlichkeit auch rechtlich an. Im Rahmen des Symposiums konzentriert sich dieser Beitrag auf die Bedeutung dieser Entscheidung für den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz. Denn der Senat ordnet erstmals die Geschlechtsidentität nicht nur dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu, sondern auch dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Weiterlesen
Struktur und Teilhabe: zur gleichheitsdogmatischen Bedeutung der „dritten Option“
| Beitrag von Nora Markard