Eigentlich freuen wir uns über eine Selbstverständlichkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 25. Juli 2017 entschieden, dass das Oberste Verwaltungsgericht Portugals bei der Würdigung eines Rechtsstreits um Schadensersatz nach einer missglückten Operation auf diskriminierende Erwägungen zurückgegriffen habe. Damit hat Portugal nach Auffassung des Gerichtshofs gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Verbindung mit Art. 8 EMRK verstoßen. Weiterlesen
EGMR korrigiert offensichtliche Alters- und Genderdiskriminierung – doch wann liegt eine Diskriminierung überhaupt vor?
| Beitrag von Kubilay Yalcin