Am Dienstagmorgen hat die Erste Kammer des Zweiten Senats einer hessischen Rechtsreferendarin einstweiligen Rechtsschutz gegen ein pauschales Kopftuchverbot verwehrt, das Beamt*innen nach § 45 HBG auferlegt wird. Diese Norm soll auch auf Referendar*innen Anwendung finden. Die Referendarin darf nun keine gerichtliche Sitzungsleitung und keine Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft übernehmen. Zudem muss sie aus dem Publikum den Verhandlungen beiwohnen, während ihre Mitreferendar*innen neben der* Richter*in auf der Bank sitzen dürfen. Selten wurden Ausschlusspraktiken räumlich so deutlich gemacht. Weiterlesen
Justitias Dresscode: Wie das BVerfG Neutralität mit „Normalität“ verwechselt
| Beitrag von Anna Katharina Mangold