Endlich: das Bundesverfassungsgericht äußert sich erstmals zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte – ach nein, doch nicht.
Am 11.Oktober 2017 erschien der langerwartete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu dem Eilantrag eines 17-jährigen Syrers, der seine in Damaskus lebenden Eltern und Geschwister nachholen wollte. Im Kern ging es bei der Entscheidung um die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 104 Abs. 13 AufenthG. Diese im Zuge des Asylpakets II geschaffene Regelung setzt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus, wenn die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem 17. März 2016 erfolgt ist. Der Eilantrag wurde gestellt, weil der 17-jährige subsidiär Schutzberechtigte am 13. Oktober 2017 volljährig wurde und der Familiennachzug der personensorgeberechtigten Eltern mit Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr geltend gemacht werden kann. Weiterlesen