Berichte über Discos und Schwimmhallen, die Flüchtlingen mit Verweis auf sexuelle Belästigung den Zugang erschweren oder verbieten wollten, haben eine bundesweite Debatte über Rassismus im Freizeitbereich eröffnet. Neu ist das Problem nicht. Hamado Dipama besuchte im Mai 2014 25 Münchner Clubs, an 20 wurde er abgewiesen. “Du stehst da und fragst dich: Was habe ich falsch gemacht? Du fühlst Dich erniedrigt, verletzt. Es ist so demütigend und peinlich, das ist schwer zu ertragen“, berichtete er einem US-amerikanischen Magazin. Er teilt diese Erfahrungen mit vielen Menschen, die nicht ins typisch deutsche Bild passen und deshalb regelmäßig an Einlasstüren, im Bewerbungsverfahren oder bei der Wohnungssuche scheitern. In den USA und Großbritannien ist rassistische Diskriminierung im Dienstleistungssektor seit den 1960er Jahren gesetzlich verboten. In Deutschland bietet seit zehn Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine rechtliche Handhabe. Weiterlesen
Hausrecht auf Rassismus? Racial Profiling im Freizeitbereich ist rechtswidrig
| Beitrag von Doris Liebscher