Für säkulare Freistaatler*innen war die Vorschrift einfach lästig – die Rede ist von Art. 5 Halbsatz 2 Bayerisches Feiertagsgesetz (FTG). Denn zum gesetzlichen Feiertag Karfreitag hat es im Freistaat still zu sein. Ohne Ausnahme. Doch mit welcher Begründung? Weiterlesen
Heidenspaß statt Höllenqual – der Feiertagschutz vor dem Bundesverfassungsgericht
| Beitrag von Hannah Zips