Jede Krise verstärkt die bereits bestehenden Ungleichheiten einer Gesellschaft. Dies trifft besonders auf die Corona-Krise zu. Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit gehörten schon immer zu den größten Problemen des deutschen Bildungssystems. Die Schulschließungen in Folge der Corona-Pandemie und der digitale Fernunterricht verschärfen das Problem der Bildungsungerechtigkeit weiter. Wandelt sich das Recht auf Bildung nun endgültig in ein Privileg der höheren sozialen Schichten?
Das Recht auf Bildung
Kinder- und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Es ist ein Menschenrecht, welches erstmals in Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 verankert wurde. Daneben wird es in einer Reihe verbindlicher Übereinkommen garantiert, so in Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention und in Art. 13 des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Auch auf europäischer Ebene ist das Recht auf Bildung in Art. 2 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und in Art. 10 der Europäischen Sozialcharta verankert.
Das Recht auf Bildung ist ein elementares Recht, da es die Grundlage für Teilhabe und Chancengerechtigkeit schafft. Durch die Schulschließungen ist dieses Recht momentan für viele Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Besonders betroffen sind davon Kinder und Jugendliche, aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen.
Der gesellschaftliche Auftrag der Schulen
Schulen sollen einen Ausgleich schaffen zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Kindern und damit Chancengleichheit gewährleisten. Dies gelingt in Deutschland allgemein eher schlecht, da Bildungs- und Teilhaberechte hier stärker vom sozioökonomischen Hintergrund des Elternhauses abhängen als in anderen Ländern.
Diese Ungerechtigkeit beginnt schon damit, dass sich Schulen in der Ausstattung und Qualität stark voneinander unterscheiden. Diese Unterschiede treten häufig in Abhängigkeit der Schulform und der Zusammensetzung der Schüler*innenschaft auf. Dies macht sich auch im Umgang mit der aktuellen Situation bemerkbar: sozial privilegierte Schüler*innen sowie Gymnasien sind besser ausgestattet, um ihre Schüler*innen auch während der Pandemie mit qualitativ hochwertigen Lehrangeboten zu versorgen. Generell ist die flächendeckende Versorgung mit Lehrangeboten aktuell ein großes Problem.
Situation von Kindern und Jugendlichen während der Krise
Im März wurden praktisch in ganz Deutschland die Schulen geschlossen. Seitdem wurde Schätzungen zufolge jede*r zehnte Schüler*in nicht erreicht. Seit wenigen Wochen findet vereinzelt wieder Präsenzunterricht statt, dieser ist jedoch stark eingeschränkt und nicht vergleichbar mit dem regulären Schulbetrieb. Von Eltern wird erwartet, dass sie die Rolle von Ersatzlehrer*innen übernehmen. Während Eltern in akademischen Berufen und höheren Positionen häufig die Möglichkeiten haben, im Homeoffice zu arbeiten und ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen, müssen Eltern in weniger qualifizierten Berufen in der Regel an ihrem Arbeitsplatz präsent sein. Hinzu kommt, dass nicht in allen Haushalten Deutsch als Erstsprache gesprochen wird und sozial benachteiligte Familien oftmals nicht mit den akademischen Bildungsinhalten vertraut sind. Für Familien mit weniger Geld stellt häufig schon der Zugang zum digitalen Fernunterricht ein Problem dar. Digitale Lernräume sind ohne funktionierenden Computer und Internetanschluss schlichtweg nicht zu erreichen. Da helfen auch keine Einmalzahlungen in Höhe von 150€.
Etwa ein Fünftel aller Kinder sind Bildungsverlierer*innen durch Corona
Laut Bundesbildungsministerin Anja Karliczek könnte es im schlimmsten Fall noch anderthalb Jahre dauern, bis deutsche Schulen wieder den Regelbetrieb aufnehmen. Das hänge davon ab, bis wann ein Impfstoff gefunden werde. Der dadurch verursachte Ausfall der üblichen schulischen Angebote über Wochen und Monate wird die Kluft in den schulischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft weiter vergrößern. Julia Willie Hamburg geht davon aus, dass etwa ein Fünftel aller Kinder Bildungsverlierer*innen durch Corona sind.
Dabei trifft die Krise vor allem jüngere Kinder, da sich Defizite im Erwerb von grundlegenden Fähigkeiten, wie zum Beispiel flüssiges Lesen und Schreiben, in späteren Jahren nur schwer ausgleichen lassen. Auch Kinder und Jugendliche, die kurz vor dem Übergang auf eine weiterführende Schule oder dem Schulabschluss stehen, trifft der Unterrichtsausfall besonders hart.
Sind Schulschließungen verhältnismäßig?
Die Schulschließungen stellen einen Eingriff in das Menschenrecht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung dar. Solche Eingriffe können aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein. Der Staat trägt eine Schutzpflicht dafür, dass die Gesundheit in der Schule gewährleistet wird. Jedoch müssen solche Eingriffe auch verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Schulschließungen in diesem Fall geeignet sein müssen, die gesundheitlichen Gefahren abzuwehren. Zudem müssen sie erforderlich und zumutbar sein.
Somit stellt sich die Frage nach weniger einschneidenden Maßnahmen, welche dieses Ziel mit gleicher Sicherheit erreichen können. Bei der Beurteilung spielen wissenschaftliche Erkenntnisse eine wichtige Rolle.
Kinder als Überträger von Corona?
Bei einigen Infektionskrankheiten gelten Kinder als Treiber der Infektion, da sie das Virus innerhalb der Bevölkerung verbreiten. Es ist zwar noch nicht abschließend geklärt, in welchem Ausmaß Kinder Überträger des SARS-CoV-2 Virus sind, dennoch gibt es klare Hinweise dafür, dass Kinder nicht nur deutlich seltener und milder als Erwachsene erkranken, sondern auch seltener Überträger von SARS-CoV-2 sind. Entsprechend äußerte sich auch das European Centre for Disease Control (ECDC).
Somit stellt sich die Frage, ob die Schulschließungen aus epidemiologischer Sicht überhaupt notwendig sind. Diesbezüglich stellte das Robert Koch-Institut fest, dass es international keine publizierten Erfahrungen für Covid-19 zur Effektivität von Schulschließungen gibt.
Demnach ist es nach dem aktuellen Wissensstand kaum vertretbar, die Schulen weiter geschlossen zu halten, da es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Menschenrecht auf Bildung handelt.
Die aktuelle schrittweise Öffnung der Schulen ist richtig und wichtig, solange diese von den Gesundheitsbehörden begleitet wird. Dabei sollten sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders berücksichtigt werden, indem man diese gegebenenfalls bevorzugt in die Schulen zurückholt. Dieses Vorgehen ergibt sich menschenrechtlich aus dem Recht auf Nichtdiskriminierung aus Art. 2 der Kinderrechtskonvention. Nichtdiskriminierung bedeutet, dass es in manchen Fällen notwendig sein kann, diskriminierte Personen zu bevorzugen, um sich einem Gleichgewicht anzunähern.
Wie geht es weiter?
Die herkunftsbedingten Ungleichheiten im deutschen Bildungssystem sind seit langem bekannt und existierten schon vor der Pandemie. Der Wegfall der üblichen schulischen Angebote in Folge der Corona-Pandemie verschärft dieses Problem und wird nachhaltige Konsequenzen haben. Gemäß Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Bildung anzuerkennen und dieses chancengleich sicherzustellen. Die noch andauernden Schulschließungen stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in dieses Recht dar. Kinder und Jugendliche müssen jetzt systematisch in den Blick genommen werden und allen Schüler*innen der Zugang zu Bildung ermöglicht werden. Nur so kann verhindert werden, dass sich die Bildungsungerechtigkeit in Folge der Corona-Pandemie verschlimmert. Bildung ist kein Privileg, es ist ein Menschenrecht.