Ein Blick auf das jüngste Urteil des EGMR zu Artikel 4 EMRK
2010 stellte der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) fest, dass Artikel 4 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit, auch das Verbot des Menschenhandels enthält. Dennoch bleiben bis heute zahlreiche Fragen bezüglich der positiven Pflichten, die sich aus Artikel 4 EMRK für die Vertragsstaaten ergeben, offen. In der Sache L.E. v. Greece befasste sich der EGMR mit dieser Thematik. Die Aussagen und Ansichten einer NGO spielten bei der Urteilsfindung eine entscheidende Rolle. Weiterlesen