„Lediglich Empfundene Intersexualität“ – Absolut nicht der Punkt

| Beitrag von Viola Schmitt

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22. April 2020 (Az. XII ZB 383/19) einer Person, die sich keinem Geschlecht zuordnet, die Streichung ihres Geschlechtseintrages über den Weg des Personenstandsgesetzes verweigert. Der antragstellenden Person stünde aufgrund ihrer „lediglich empfundenen Intersexualität“ nur der Weg über das sogenannte Transsexuellengesetz in analoger Anwendung offen. Die Streichung oder Änderung des Geschlechtseintrages über den §45b PStG können demnach nur Personen nutzen, die aufgrund körperlicher Merkmale nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. 

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Das problematische Geschlechterverständnis des deutschen Rechts

| Beitrag von Violetta Rehm

Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zur Dritten Option veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt inzwischen vor und wird aktuell in Bundestag und Bundesrat diskutiert. Kritiker*innen weisen ihn als verfassungswidrig zurück und behaupten, er widerspreche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Problem liegt jedoch nicht nur beim Innenministerium, das für die Gestaltung des Entwurfs verantwortlich ist, sondern auch beim Geschlechterverständnis des Bundesverfassungsgerichts. Weiterlesen