In seinem Urteil in der Rechtssache „Egenberger“ vom 17. April 2018 hat der EuGH nicht nur den Schutz Konfessionsloser vor religiöser Diskriminierung, sondern auch vor einem als Herrschaftsrecht missverstandenen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gestärkt (vgl. aus der Berichterstattung; aus den Kommentierungen) (1). Zugleich hat er seine Rechtsprechung bestätigt, dass europäische Grundrechte auch in horizontalen Verhältnissen, also Streitigkeiten zwischen privaten Parteien, effektiven Rechtsschutz verdienen, selbst wenn die eigentlich streitgegenständliche Norm eine Richtlinie (hier: Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78) darstellt (2). Es wird schlussendlich deutlich, dass die EU sich nicht als ein loser Verbund kulturell unterschiedlicher Staaten versteht, sondern als eine stets um Inklusion in eine größere Rechtsgemeinschaft bemühte politische Union, deren Wertefundament sich in einer mit Rechtsschutzgarantie versehenen Gleichbehandlungsnorm kristallisiert (3). Weiterlesen
Europäische Grundrechte – keine Herrschaftsrechte der Kirchen, sondern Schutz vor religiöser Diskriminierung
| Beitrag von Tim Wihl