„Wir sind ein Volk“? Warum wir Rechtsschutz gegen die Diskriminierung als „Ossi“ brauchen

| Beitrag von Doris Liebscher

Pünktlich zum 30jährigen Wendejubiläum entscheidet das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte, die wegen ihrer ostdeutschen Herkunft diskriminiert werden, dürfen sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Das liegt nicht daran, dass Ostdeutsche nicht diskriminiert werden, sondern dass das Stigma „ostdeutsch“ antidiskriminierungsrechtlich in keine Schublade passt.

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Europäische Grundrechte – keine Herrschaftsrechte der Kirchen, sondern Schutz vor religiöser Diskriminierung

| Beitrag von Tim Wihl

In seinem Urteil in der Rechtssache „Egenberger“ vom 17. April 2018 hat der EuGH nicht nur den Schutz Konfessionsloser vor religiöser Diskriminierung, sondern auch vor einem als Herrschaftsrecht missverstandenen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gestärkt (vgl. aus der Berichterstattung; aus den Kommentierungen) (1). Zugleich hat er seine Rechtsprechung bestätigt, dass europäische Grundrechte auch in horizontalen Verhältnissen, also Streitigkeiten zwischen privaten Parteien, effektiven Rechtsschutz verdienen, selbst wenn die eigentlich streitgegenständliche Norm eine Richtlinie (hier: Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78) darstellt (2). Es wird schlussendlich deutlich, dass die EU sich nicht als ein loser Verbund kulturell unterschiedlicher Staaten versteht, sondern als eine stets um Inklusion in eine größere Rechtsgemeinschaft bemühte politische Union, deren Wertefundament sich in einer mit Rechtsschutzgarantie versehenen Gleichbehandlungsnorm kristallisiert (3). Weiterlesen

Lesbisch, schwul, wiederverheiratet – (weiterhin) ein Problem für die katholische Kirche?

| Beitrag von Veronika Renczes und Tobias von Nüß

“Eine Änderung der Praxis der katholischen Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig. Das ist ganz klar.” Diese Aussage machte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kürzlich in einem Zeitungsinterview. Die katholische Kirche beschäftigt 650.000 Mitarbeiter*innen und ist damit eine der größten arbeitgebenden Institutionen in Deutschland. Über Arbeitnehmer*innen, die zum zweiten Mal zivilrechtlich heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, hing bisher das Damoklesschwert des Verlustes ihres Arbeitsplatzes. Weiterlesen