Auf Grundlage der Anti-Rassismus-Richtlinie der EU haben bereits mehrere EU-Staaten, etwa Österreich und Schweden, den Begriff der „Rasse“ aus ihren nationalen Verfassungen gestrichen und durch alternative Formulierungen ersetzt. In Deutschland konnte eine solche Änderung bislang nicht durchgesetzt werden – trotz anhaltender Kritik seitens Menschenrechtsorganisationen und verschiedener Gesetzesinitiativen in den vergangenen Jahren. Woran liegt das?
„Rasse“ als Rechtsbegriff?
| Beitrag von Rieke Wönig