„Lediglich Empfundene Intersexualität“ – Absolut nicht der Punkt

| Beitrag von Viola Schmitt

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22. April 2020 (Az. XII ZB 383/19) einer Person, die sich keinem Geschlecht zuordnet, die Streichung ihres Geschlechtseintrages über den Weg des Personenstandsgesetzes verweigert. Der antragstellenden Person stünde aufgrund ihrer „lediglich empfundenen Intersexualität“ nur der Weg über das sogenannte Transsexuellengesetz in analoger Anwendung offen. Die Streichung oder Änderung des Geschlechtseintrages über den §45b PStG können demnach nur Personen nutzen, die aufgrund körperlicher Merkmale nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. 

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Gleichheit für alle!? – BVerfG lässt Beschwerde gegen Begutachtungspflicht nach dem Transsexuellengesetz nicht zu

| Beitrag von Anne Degner und Miriam Nomanni

Es kommt fast ein bisschen zu gelegen: Kurz nach dem Paukenschlag der Entscheidung zur dritten rechtlichen Geschlechtsoption des Bundesverfassungsgerichts äußert sich das Gericht erneut zum Thema Geschlecht im Recht und nimmt  die Verfassungsbeschwerde zur Begutachtungspflicht nach dem „Transsexuellengesetz“ (TSG) nicht zur Entscheidung an. Wohlgemerkt ohne große Beachtung der Medien. Dabei erwecken gerade die Entwicklungen im Bereich LGBTI*Themen in Medien, Politik und Justiz den Eindruck, dass wir uns in einer Zeit des Umbruchs befinden: Erst die „Ehe für alle“, dann das dritte Geschlecht. Der neuste Beschluss des BVerfG spricht leider eine ganz andere Sprache. Weiterlesen