Menschenrechte gibt es nicht geschenkt – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird heute 70 Jahre

Am 10. Dezember 1948, vor genau 70 Jahren, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ein Grund zum Feiern. Doch noch heute werden weltweit die Freiheit der Kunst und der Medien in Zweifel gezogen und Menschenrechte in Frage gestellt. Diesem Thema widmete sich die vom Deutschen Institut für Menschenrechte u.a. organisierte Veranstaltung „Für eine Kultur der Menschenrechte“ am 22. November in Berlin.

Als Handlungsmaßstab für die Weltgemeinschaft formuliert, ist die UN-Menschenrechtscharta bis heute die Grundlage für die weltweite Anerkennung der Menschenrechte. Mit diesem Dokument wurde erstmals in der Geschichte die für alle Menschen gültigen Rechte festgeschrieben. Die in den 30 Artikeln bestimmten Rechte sind universell und gelten für alle Menschen aufgrund ihres Menschseins, überall und jederzeit. 1966 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Verabschiedung des „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, auch Zivilpakt genannt und dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, auch Sozialpakt genannt zu rechtsverbindlichen Standards erklärt.

70 Jahre später bezeichnet der amerikanische Präsident die Medien als „Feind des amerikanischen Volkes“, Ungarns Regierung schreibt die Berichterstattung im staatlichen Rundfunk teilweise selbst und die AFD möchte die „Entsiffung des Kulturbetriebs in Angriff nehmen“. Gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten an Zustimmung gewinnen und Menschen, die sich für die eigenen Rechte oder die Rechte anderer einsetzen, angefeindet und bedroht werden, sollte man sich die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Dokuments noch einmal vor Augen führen.

Es darf nicht vergessen werden: eine Kultur der Menschenrechte kann es nur geben, „wenn es engagierte Menschen gibt, die vom Staat die Beachtung der Menschenrechte einfordern und diese selbst im Alltag leben“. Damit bringt es Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf den Punkt. Ohne Menschen, die sich für die Einhaltung und Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen, würde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ins Leere laufen.

Die Künste, Kultureinrichtungen und Medien spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen eine Auseinandersetzung mit philosophischen, gesellschaftlichen und politischen Themen. Kulturinstitutionen vermitteln die Geschichte und Gegenwart eines Landes und fördern somit die Auseinandersetzung mit den Werten einer Gesellschaft und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Journalist*innen decken weltweit Menschenrechtsverletzungen auf, berichten über Behördenwillkür und rassistische Übergriffe und unterstützen somit die Aufklärung und kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen. Dafür braucht es unabhängige und kritische Journalist*innen. Laut Reporter ohne Grenzen waren im Jahr 2017 allein 326 Medienschaffende weltweit aufgrund ihrer Tätigkeit in Haft. Auch der Fall des am  2. Oktober 2018 im saudischen Generalkonsulat in Istanbul ermordeten, regimekritischen Journalisten Jamal Kashoggi aus Saudi-Arabien zeigt die prekäre Situation für Journalist*innen weltweit auf.

Kunst, Kultur und Medien sind keine „Feinde“ sondern für eine freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar. Sie eröffnen demokratische Debatten und neue Perspektiven und stärken dabei die Meinungsbildung. Sie sind mächtige Instrumente bei der Verwirklichung von Menschenrechten, weshalb die Politik Rahmenbedingungen schaffen muss, um ihre Unabhängigkeit, Vielseitigkeit und Existenz zu gewährleisten. Olaf Zimmermann, Sprecher der Initiative kulturelle Integration fasste das auf der Podiumsdiskussion prägnant zusammen: „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein Poesiealbum. Sie ist eine Verpflichtung und ihre Umsetzung verlangt Anstrengungen“.

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