Am 17.3.2016 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, mit dem der Familiennachzug zwei Jahre lang für alle ausgesetzt wird, die in Deutschland als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden. Den Status der subsidiären Schutzberechtigung erhalten insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien. Mit dem neuen Gesetz dürfen sogar unbegleitete Kinder ihre Eltern nicht mehr nach Deutschland holen. Deutschland steht mit den Verschärfungen nicht allein. Auch in Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark sind Maßnahmen zur Einschränkung des Angehörigennachzugs beschlossen oder in Vorbereitung. Europa setzt das Menschenrecht auf Familie aus. Weiterlesen
Europa setzt das Menschenrecht auf Familie aus
| Beitrag von Helene Heuser