Seit dem ersten August 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ein bedarfsgerechtes Angebot suchen Eltern in vielen Regionen Deutschlands jedoch vergebens. So erging es auch drei Müttern aus Leipzig, die nach einem Jahr Elternzeit auf ihre Arbeitsplätze zurückkehren wollten. Obwohl sie recht bald nach der Geburt ihrer Kinder ihren Bedarf nach Kinderbetreuung angemeldet hatten, konnte die Stadt ihnen erst mehrere Monate nach den ersten Geburtstagen ihrer Kinder einen Betreuungsplatz anbieten. Die drei Frauen verklagten die Stadt auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls. Weiterlesen
Kita dient doch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
| Beitrag von Friederike Wapler