Mutter ist … der Vater des Kindes? Zwischen Kindeswohl und Persönlichkeitsrechten: der Streit um die Anerkennung von gebärenden Vätern im deutschen Recht

| Beitrag von Sascha Rewald und Arn Sauer

Am 6.9.2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein trans* Mann, der ein Kind geboren hat, rechtlich als Mutter seines Kindes zu gelten habe. Der folgende Beitrag beleuchtet die Bedeutung dieser rechtlichen Situation und ihre Konsequenzen für gebärende Väter, zeugende Mütter und ihre Familien in Deutschland. Weiterlesen

Eigentumsrechte überwiegen Diskriminierungsverbot

| Beitrag von Theresa Tschenker

Das Urteil hört sich zunächst skandalös an: ein gehbehinderter Mann, der seine schwerbehinderte Enkeltochter betreut, darf keinen Fahrstuhl auf eigene Kosten als Wohnungseigentümer einbauen. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) dreht sich dabei um Fragen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten. Kann das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung aus Art. 3. Abs. 3 S. 2 Grundgesetz in eine solche Entscheidung einfließen? Und wenn ja, hat das Gericht es genügend berücksichtigt? Weiterlesen

Die Blackbox des Kindeswohls. Die erste Entscheidung des BGH zu § 1686a BGB

| Beitrag von Kirsten Scheiwe

Seit Juli 2013 gibt es das Recht des leiblichen Vaters auf Umgang mit dem Kind, wenn rechtlich ein anderer Mann Vater ist und der biologische Erzeuger ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und wenn der Umgang dem Kindeswohl dient (§ 1686a BGB). Jetzt entschied der BGH den ersten Fall dazu (Beschluss XII ZB 280/15 vom 5.10.2016) – auf eine Rechtsbeschwerde desselben Mannes, der sein Umgangsrecht seit 2006 durch alle Instanzen verfolgte bis hin zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2010, das wiederum die Einführung des § 1686a BGB zur Folge hatte. Wie problematisch ein derartiges Umgangsrecht eines biologischen Erzeugers, der nie mit dem Kind zusammengelebt hat, gegen den Willen der Eltern sein kann, zeigt der Fall in aller Deutlichkeit. Weiterlesen

Kita dient doch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

| Beitrag von Friederike Wapler

Seit dem ersten August 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ein bedarfsgerechtes Angebot suchen Eltern in vielen Regionen Deutschlands jedoch vergebens. So erging es auch drei Müttern aus Leipzig, die nach einem Jahr Elternzeit auf ihre Arbeitsplätze zurückkehren wollten. Obwohl sie recht bald nach der Geburt ihrer Kinder ihren Bedarf nach Kinderbetreuung angemeldet hatten, konnte die Stadt ihnen erst mehrere Monate nach den ersten Geburtstagen ihrer Kinder einen Betreuungsplatz anbieten. Die drei Frauen verklagten die Stadt auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls. Weiterlesen