„Lediglich Empfundene Intersexualität“ – Absolut nicht der Punkt

| Beitrag von Viola Schmitt

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22. April 2020 (Az. XII ZB 383/19) einer Person, die sich keinem Geschlecht zuordnet, die Streichung ihres Geschlechtseintrages über den Weg des Personenstandsgesetzes verweigert. Der antragstellenden Person stünde aufgrund ihrer „lediglich empfundenen Intersexualität“ nur der Weg über das sogenannte Transsexuellengesetz in analoger Anwendung offen. Die Streichung oder Änderung des Geschlechtseintrages über den §45b PStG können demnach nur Personen nutzen, die aufgrund körperlicher Merkmale nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. 

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Frauen sind mitgemeint…?

| Beitrag von Anna Katharina Mangold

Am 13. März 2018 hat der VI. Senat des BGH die Entscheidung getroffen, dass die Verwendung des generischen Maskulinums in Formularen einer Sparkasse keine Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründe. Die Entscheidung (Az. VI ZR 143/17; Pressemitteilung) zeigt, dass das Zivilrecht an dieser Stelle blind ist für Formen struktureller Benachteiligung von Frauen und dass es ausgerechnet der so sprachbewussten und sprachdependenten Juristerei eklatant an Bewusstsein für die Wirkung von Sprache mangelt. Weiterlesen