Juristisches Handwerkzeug zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus: In Berlin, an der Spree, gibt es jetzt ein LADG!

| Beitrag von Sarina Addy

Am 04.06.2020 wurde das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die „tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ (§ 1 LADG). Berlin schließt damit als erstes Bundesland einige bestehende Lücken im Antidiskriminierungsrechtsschutz. Durch das LADG wird Verfassungsrecht (Art. 3 GG) konkretisiert und ausformuliert und EU-Recht (RL 43/2000/EG) normativ festgehalten. In der Beschlussfassung des Rechtsausschusses wird deutlich, dass dadurch rechtliche Stabilität und Sicherheit gewährleistet werden soll, die sowohl den Bürger*innen, als auch den öffentlichen Institutionen zu Gute kommt – inklusive der Polizei.

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