Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz und die Polizei – eine Zwischenbilanz

| Beitrag von Phương Ngân Trần

Die Verabschiedung des ersten Antidiskriminierungsgesetzes auf Landesebene im Sommer 2020 entfachte eine deutschlandweite heftige und kontroverse Debatte. Vor allem die Oppositionsparteien im Berliner Parlament und die Berufsverbände der Polizei sahen im Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nichts weniger als ein „Anti-Polizei-Gesetz“ und prophezeiten eine „Beschwerde- und Klageflut“, die die Polizeiarbeit lahmlegen werde. Dass entsprechende Befürchtungen empirisch und juristisch wenig fundiert seien, wurde früh entgegnet. Ein Jahr nach Inkrafttreten des LADG lohnt daher die Frage: haben sie sich tatsächlich realisiert?

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Juristisches Handwerkzeug zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus: In Berlin, an der Spree, gibt es jetzt ein LADG!

| Beitrag von Sarina Addy

Am 04.06.2020 wurde das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die „tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ (§ 1 LADG). Berlin schließt damit als erstes Bundesland einige bestehende Lücken im Antidiskriminierungsrechtsschutz. Durch das LADG wird Verfassungsrecht (Art. 3 GG) konkretisiert und ausformuliert und EU-Recht (RL 43/2000/EG) normativ festgehalten. In der Beschlussfassung des Rechtsausschusses wird deutlich, dass dadurch rechtliche Stabilität und Sicherheit gewährleistet werden soll, die sowohl den Bürger*innen, als auch den öffentlichen Institutionen zu Gute kommt – inklusive der Polizei.

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Was tun gegen Diskriminierung an Schulen? Zu den Schwierigkeiten für Schülerin*innen, zu ihrem Recht zu kommen

| Beitrag von Janine Mackson und Lara Ali

Der Schrei nach Gerechtigkeit von Opfern rassistischer Diskriminierung an Berliner Schulen wird immer größer. Das Problem ist nicht neu, aber weiterhin ungelöst. Die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Berliner Schulen (ADAS) ist ein Ort, an dem Schüler*innen ihren Problemen Raum geben können. Was fehlt sind wirksame rechtliche Instrumente gegen Diskriminierung an Schulen. Hilft da das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz? Weiterlesen