Menschen mit queeren Lebensweisen sind weltweit von Diskriminierungen betroffen. In einigen Ländern nimmt diese Diskriminierung die Qualität von Verfolgung an und veranlasst queere Menschen, ihre Herkunftsländer zu verlassen. Diese Personen haben völkerrechtlich und europarechtlich einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in Deutschland. Dieser Anspruch wird in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insbesondere anhand der Schilderungen der Schutzsuchenden im Rahmen der Anhörung geprüft. Da sich die sexuelle Orientierung einer Person nicht beweisen lässt, rücken für das BAMF in der Anhörung Fragen in den Mittelpunkt, von denen es sich erhofft, die Glaubhaftigkeit der Angaben der Antragssteller*innen zu ihrer sexuellen Orientierung prüfen zu können. Fragen nach der (homo)sexuellen Orientierung betreffen einen höchst sensiblen und persönlichen Bereich, der in einer heteronormativen Gesellschaft zudem durchdrungen ist von wirkmächtigen Hierarchisierungen und Stereotypen. Fragen nach der sexuellen Orientierung und die Bewertung der Glaubhaftigkeit der entsprechenden Angaben bergen in besonderem Maße die Gefahr, bestehende Stereotype und hegemoniales Wissen über Homosexualität zu reproduzieren. Dieses Working Paper untersucht deshalb anhand der Analyse von 12 Anhörungsprotokollen, in welcher Weise das BAMF Antragsteller*innen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung befragt und unterzieht die Ergebnisse einer rechtlichen Bewertung.
WeiterlesenHomosexualität im Asylverfahren – Launch des Working Paper No. 26
| Beitrag von Johannes Mikolajetz