Eltern sind Eltern – nur bis zur Grenze eines Mitgliedstaates?

| Beitrag von Navin Mienert

Die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) reichen unterschiedlich weit. Faktisch existieren sog. Regenbogenfamilien in allen Staaten der EU, auch wenn sie nicht überall rechtlich anerkannt werden. Sie genießen natürlich genauso wie jede*r EU-Bürger*in das Recht, sich frei in der EU zu bewegen und aufzuhalten. Doch wie steht es um ihre Elternschaft, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen? Endet diese rechtlich an der Grenze eines Mitgliedstaates? Der EuGH bezog Ende letzten Jahres nun erstmals Stellung zu einer Anerkennungspflicht im Abstammungsrecht und stärkte dabei die Rechte von Regenbogenfamilien. Es bleiben allerdings Fragen offen, die neue Unsicherheiten schaffen können.

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Homosexualität im Asylverfahren – Launch des Working Paper No. 26

| Beitrag von Johannes Mikolajetz

Menschen mit queeren Lebensweisen sind weltweit von Diskriminierungen betroffen. In einigen Ländern nimmt diese Diskriminierung die Qualität von Verfolgung an und veranlasst queere Menschen, ihre Herkunftsländer zu verlassen. Diese Personen haben völkerrechtlich und europarechtlich einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in Deutschland. Dieser Anspruch wird in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insbesondere anhand der Schilderungen der Schutzsuchenden im Rahmen der Anhörung geprüft. Da sich die sexuelle Orientierung einer Person nicht beweisen lässt, rücken für das BAMF in der Anhörung Fragen in den Mittelpunkt, von denen es sich erhofft, die Glaubhaftigkeit der Angaben der Antragssteller*innen zu ihrer sexuellen Orientierung prüfen zu können. Fragen nach der (homo)sexuellen Orientierung betreffen einen höchst sensiblen und persönlichen Bereich, der in einer heteronormativen Gesellschaft zudem durchdrungen ist von wirkmächtigen Hierarchisierungen und Stereotypen. Fragen nach der sexuellen Orientierung und die Bewertung der Glaubhaftigkeit der entsprechenden Angaben bergen in besonderem Maße die Gefahr, bestehende Stereotype und hegemoniales Wissen über Homosexualität zu reproduzieren. Dieses Working Paper untersucht deshalb anhand der Analyse von 12 Anhörungsprotokollen, in welcher Weise das BAMF Antragsteller*innen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung befragt und unterzieht die Ergebnisse einer rechtlichen Bewertung.

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Determinierende Körper? Zur Auslegung von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ im Personenstandsgesetz

| Beitrag von Maya Markwald

Seit Ende 2018 gibt es in Deutschland mit der Eintragungsmöglichkeit „divers“ einen dritten, positiv benannten Geschlechtseintrag. Die Gesetzesänderung wurde in einem jahrelangen Kampf erstritten. Zu Ende ist der Kampf allerdings nicht, vielmehr hat ein neues Kapitel begonnen: Wer kann den Geschlechtseintrag „divers“ in Anspruch nehmen? Das BMI will den Eintrag auf intergeschlechtliche Menschen beschränken, ein durch das BMFSFJ gefördertes Rechtsgutachten kommt zu einem weiteren Verständnis.

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