50 Jahre Radikalenerlass: Die Regelabfrage im Öffentlichen Dienst im Lichte der Berufs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit

| Beitrag von Carl Spahlinger

Vor fast genau 50 Jahren, am 28. Januar 1972, trat ein gemeinsamer Erlass der Ministerpräsident:innen der Länder und des Bundeskanzlers Willy Brandt in Kraft, durch den, so wörtlich, die Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst verhindert und beendet werden sollte: der sogenannte Radikalenerlass. 

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