Wer in Deutschland (und in nahezu allen Ländern Europas) den Geschlechtseintrag auf dem Ausweis und in amtlichen Papieren ändern will, muss sich aufgrund Gesetzes zunächst begutachten und für psychisch „krank“ erklären lassen. Die staatlich aufgezwungene Diagnose stigmatisiert und führt zu Ausgrenzungen. Das am 13.01.2017 erscheinende Working Paper Nr. 11 der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte untersucht die starke Verwobenheit von Recht und Psychiatrie in Europa und kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzung der Begutachtungspflicht Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Weiterlesen
Pathologisierung durch das Recht: Zwangsbegutachtung in Personenstandsänderungsverfahren
| Beitrag von Anne Degner und Miriam Nomanni