Vorhersehbare Obsoleszenz: Das TSG wird niemandes Ansprüchen gerecht

| Beitrag von Ioannis Demosthenous und Laura Maria Wolff

Das Transsexuellengesetz (TSG)vom 10.09.1980 ist heute nur noch ein Skelett. Seit Inkrafttreten enthielt es Bestimmungen, die mit der Würde des Menschen unvereinbar waren und durch das Bundesverfassungsgericht (BverfG) nacheinander für unanwendbar erklärt wurden. Was übrig blieb, stigmatisiert die Adressat*innen jedoch noch immer. Besonders die Begutachtungspflicht des § 8 TSG ist diskriminierend. Diese Grundrechtswidrigkeit kann kaum durch eine weitere Reform beseitigt werden.  Vielmehr gilt es bei der aktuellen Debatte um ein neues Gesetz, endlich die Zielgruppe anzuhören und den gutachtenfreien Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung beim Standesamt sowohl für Trans*- als auch für Inter*-Personen einzuführen. Weiterlesen

Pathologisierung durch das Recht: Zwangsbegutachtung in Personenstandsänderungsverfahren

| Beitrag von Anne Degner und Miriam Nomanni

Wer in Deutschland (und in nahezu allen Ländern Europas) den Geschlechtseintrag auf dem Ausweis und in amtlichen Papieren ändern will, muss sich aufgrund Gesetzes zunächst begutachten und für psychisch „krank“ erklären lassen. Die staatlich aufgezwungene Diagnose stigmatisiert und führt zu Ausgrenzungen. Das am 13.01.2017 erscheinende Working Paper Nr. 11 der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte untersucht die starke Verwobenheit von Recht und Psychiatrie in Europa und kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzung der Begutachtungspflicht Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Weiterlesen