Das Transsexuellengesetz (TSG)vom 10.09.1980 ist heute nur noch ein Skelett. Seit Inkrafttreten enthielt es Bestimmungen, die mit der Würde des Menschen unvereinbar waren und durch das Bundesverfassungsgericht (BverfG) nacheinander für unanwendbar erklärt wurden. Was übrig blieb, stigmatisiert die Adressat*innen jedoch noch immer. Besonders die Begutachtungspflicht des § 8 TSG ist diskriminierend. Diese Grundrechtswidrigkeit kann kaum durch eine weitere Reform beseitigt werden. Vielmehr gilt es bei der aktuellen Debatte um ein neues Gesetz, endlich die Zielgruppe anzuhören und den gutachtenfreien Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung beim Standesamt sowohl für Trans*- als auch für Inter*-Personen einzuführen. Weiterlesen
Vorhersehbare Obsoleszenz: Das TSG wird niemandes Ansprüchen gerecht
| Beitrag von Ioannis Demosthenous und Laura Maria Wolff