#metoo. Und auch immer noch im Gerichtssaal.

| Beitrag von Anne-Sophie Minuth

In seinem Blogpost „Fischer, umgeben von Idioten“ vom 15. Februar 2015 nahm Maximilian Steinbeis, Gründer und Herausgeber des Verfassungsblogs, den sogenannten Impraktikabilitäts-Einwand genauer unter die Lupe, der häufig Einzug in die Debatte rund um die Reform des Sexualstrafrechts fand. „Was heißt schon Einverständnis?“, „Wie soll man das feststellen, wenn es an jedem äußeren, objektiv beweisbaren Zeichen fehlt, dass das Opfer das nicht wollte?“ „Steht dann da nicht immer Aussage gegen Aussage?“ Solche Fragen stellen sich die Zweifler, die Kontrahenten der Sexualstrafrechtsreform, wenn es um die Beweisbarkeit einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor Gericht geht. Weiterlesen