Demokratie und Rechtsstaat in Zeiten der Krise – wie verfassungsrechtliche Grundprinzipien plötzlich nicht mehr gelten

| Beitrag von Philip Heimann

Normalerweise ist der 1. Mai ein weltweit traditioneller Tag des demokratischen Protests. Doch 101 Jahre nach seiner erstmaligen Einführung als gesetzlicher Feiertag in Deutschland kommt dieser Tag des zivilen Aufbegehrens erstmals seit Gründung der BRD (jedenfalls in seiner urdemokratischsten Form) zum Erliegen. Der Stillstand auf den Straßen ist dabei nicht mit mangelnden politischen Anliegen der Bevölkerung zu begründen (der Grad an zivilgesellschaftlicher Aktivität dürfte in den letzten Jahren eher gewachsen sein). Er wird vom Staat selbst verordnet und unzulässig umgesetzt. Der Grund: Der Schutz der Gesundheit der allgemeinen Bevölkerung aufgrund der Corona-Pandemie.

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Heidenspaß statt Höllenqual – der Feiertagschutz vor dem Bundesverfassungsgericht

| Beitrag von Hannah Zips

Für säkulare Freistaatler*innen war die Vorschrift einfach lästig – die Rede ist von Art. 5 Halbsatz 2 Bayerisches Feiertagsgesetz (FTG). Denn zum gesetzlichen Feiertag Karfreitag hat es im Freistaat still zu sein. Ohne Ausnahme. Doch mit welcher Begründung? Weiterlesen