Der Kampf der Smombies um Bildungsgerechtigkeit

| Beitrag von Josina Greiser

„Smombie“, Jugendwort des Jahres 2015, beschreibt Kinder und Jugendliche, die durch den stetigen Blick auf ihr Smartphone den Blick für ihre Umwelt verlieren und regelrecht zu Zombies werden. Oft wird ihnen gegenüber der Vorwurf laut, sie wären nur noch online, würden die persönliche Kommunikation vernachlässigen oder sich kaum noch von zuhause fortbewegen. Dann kam 2020 die Pandemie, die genau das von eben jenen jungen Menschen erwartet hat: Unterricht oder Studium möglichst online, lieber telefonieren als sich zu treffen und nur wenn nötig und mit möglichst viel Abstand raus gehen und die Geschäfte des Alltags erledigen. Doch die entsprechenden Online-Angebote waren unzureichend. Die vergangenen Jahre wären genau der Zeitpunkt gewesen, um den Fokus verstärkt auf die Online-Lehre zu legen. Wir hätten das Bildungsangebot barrierefreier und zugänglicher für alle gestalten und die Digitalisierung zu unseren Gunsten verwenden können. Wir hätten im Bildungswesen in ein neues, moderneres und integrierenderes Zeitalter schreiten können. Wir hätten einen Weg weisen können, um Bildungsungleichheit abzubauen. 

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Darf Corona die Gesellschaft spalten? Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Isolation sogenannter Risikogruppen

| Beitrag von Sophie Wollert

„Wenn sie die Alten und chronisch Kranken separieren, bin ich am nächsten Tag beim Bundesverfassungsgericht und klage!“. So äußerte sich der langjährige Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele. Mit seinen 80 Jahren zählter in Zeiten der Corona-Pandemiezur „Hochrisikogruppe“. Hintergrund seiner der Äußerung war ein Vorschlag des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, Menschen im Alter ab 65 und aufgrund von Vorerkrankungen zu isolieren. Der Gedanke ist schon seit Beginn der Corona-Krise im Gespräch und ist auch nach den neuen „Lockerungen“ nicht vom Tisch. Sollte es tatsächlich zu einer solchen Regelung kommen, würde Ströbele wohl notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. So bedrückend der Gedanke auch ist, seine Klage hätte vermutlich leider keine Aussicht auf Erfolg.

Demokratie und Rechtsstaat in Zeiten der Krise – wie verfassungsrechtliche Grundprinzipien plötzlich nicht mehr gelten

| Beitrag von Philip Heimann

Normalerweise ist der 1. Mai ein weltweit traditioneller Tag des demokratischen Protests. Doch 101 Jahre nach seiner erstmaligen Einführung als gesetzlicher Feiertag in Deutschland kommt dieser Tag des zivilen Aufbegehrens erstmals seit Gründung der BRD (jedenfalls in seiner urdemokratischsten Form) zum Erliegen. Der Stillstand auf den Straßen ist dabei nicht mit mangelnden politischen Anliegen der Bevölkerung zu begründen (der Grad an zivilgesellschaftlicher Aktivität dürfte in den letzten Jahren eher gewachsen sein). Er wird vom Staat selbst verordnet und unzulässig umgesetzt. Der Grund: Der Schutz der Gesundheit der allgemeinen Bevölkerung aufgrund der Corona-Pandemie.

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