Die Berliner Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« hat in den letzten Wochen für einigen öffentlichen Wirbel gesorgt. Die Initiator*innen sammeln aktuell Unterschriften für ein Volksbegehren, mit dem der Berliner Senat dazu aufgefordert werden soll ein Gesetz zu verabschieden, um private Wohnungsgesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, zu vergesellschaften und ihren Grund und Boden in eine Anstalt des öffentlichen Rechts »unter mehrheitlich demokratischer Beteiligung von Stadtgesellschaft und Mieter*innen« zu überführen. Ihr rechtlicher Anknüpfungspunkt ist dabei Art. 15 Grundgesetz, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln ermöglicht. Weiterlesen
Verfassungspositionen verteidigen: Gedanken zur Debatte um die Vergesellschaftung von Wohneigentum
| Beitrag von Maximilian Pichl