Abschiebehaft – Wen schützt das Recht auf Freiheit?

| Beitrag von Teresa Otten Dionísio und Eva Vogel

Mitten in der Nacht wirst du durch ein Klingeln aus dem Schlaf gerissen. Die Polizei steht vor der Tür. Bevor du verstehst, was passiert, musst du deine Sachen packen, deine Kinder beruhigen. Ein paar Stunden später sitzt ihr in Haft. Und du fragst dich, was du falsch gemacht hast.

Was für Deutsche unvorstellbar klingt, kann für Personen ohne sicheren Aufenthaltsstatus grausame Realität werden – und das mitten in Deutschland. Regelmäßig landen ausreisepflichtige Menschen in Deutschland in Abschiebehaft, unter ihnen auch Familien mit Kindern. Dabei verstößt sowohl die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der Abschiebehaft in den §§ 62 ff. AufenthG als auch die überwiegende Praxis der Amtsgerichte gegen die durch Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG geschützte Freiheit der Person. Nun hat sich diese Situation durch das im Februar in Kraft getretene sog. Rückführungsverbesserungsgesetz noch weiter verschärft.

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