Wer verletzt hier die „Würde des Hauses“?

| Beitrag von Antonia Vehrkamp

Abgeordnete in deutschen Landtagen verwenden explizit rassistische Sprache − und es ist nicht einmal zulässig, sie dafür zur Ordnung zu rufen: So hat es das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 19.12.2019 entschieden.
Die Entscheidung führt einmal mehr die unzureichende Sensibilisierung und mangelnde Kompetenz der deutschen Justiz im Umgang mit rassistischen Äußerungen vor Augen − und gibt gleichzeitig besorgniserregende Einblicke in die derzeitige parlamentarische Debattenkultur.

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