Änderung der Gaststättengesetze: Rassistische Einlasskontrollen an der Diskotür werden teuer

| Beitrag von Sara Kinsky

In Bremen und Niedersachsen wurden im Dezember 2015 Erweiterungen der Landesgaststättengesetze beschlossen, die in Zukunft ein verstärktes Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung an der Diskothekentür ermöglichen. Diskriminierende Einlasskontrollen stellen in beiden Bundesländern ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden können. Durch diesen gesetzlichen Vorstoß wird es – zumindest in zwei deutschen Bundesländern – endlich zur erklärten Sache der Kommunen, auf Fälle von rassistischer Diskriminierung im Gastgewerbe zu reagieren. Erstmalig ist behördliches Handeln vorgesehen, um diese Form von Alltagsrassismus zu unterbinden. Bisher wurde diese Verantwortung an die Betroffenen delegiert, die seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminierende Diskothekenbetreibende wegen Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aus §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 8, 19 Abs. 2 AGG verklagen können.

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Diskriminierung aufgrund eines Näheverhältnisses

| Beitrag von Rafael Heimann

Diskriminierung wird in der politischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion meistens als Erfahrung einer Person verstanden, die aufgrund einer ihr zugeschriebenen Kategorie, wie beispielsweise der ethnischen Herkunft oder des Geschlechts, eine mittelbare oder unmittelbare Ungleichbehandlung erfährt. Dabei gerät allerdings die Erfahrung naher Angehöriger des Diskriminierungsopfers, die unter Umständen ebenfalls von der Diskriminierung betroffen sind, oft aus dem Blickfeld. Der EuGH hat diese Fälle in der Rechtssache Coleman bereits 2008 als Diskriminierung durch Assoziierung anerkannt. Nun hat das erste Mal ein Gericht im deutschsprachigen Raum nahen Angehörigen einen Anspruch auf Entschädigungszahlung zugesprochen. Weiterlesen

Hausrecht auf Rassismus? Racial Profiling im Freizeitbereich ist rechtswidrig

| Beitrag von Doris Liebscher

Berichte über Discos und Schwimmhallen, die Flüchtlingen mit Verweis auf sexuelle Belästigung den Zugang erschweren oder verbieten wollten, haben eine bundesweite Debatte über Rassismus im Freizeitbereich eröffnet. Neu ist das Problem nicht. Hamado Dipama besuchte im Mai 2014 25 Münchner Clubs, an 20 wurde er abgewiesen. “Du stehst da und fragst dich: Was habe ich falsch gemacht? Du fühlst Dich erniedrigt, verletzt. Es ist so demütigend und peinlich, das ist schwer zu ertragen“, berichtete er einem US-amerikanischen Magazin. Er teilt diese Erfahrungen mit vielen Menschen, die nicht ins typisch deutsche Bild passen und deshalb regelmäßig an Einlasstüren, im Bewerbungsverfahren oder bei der Wohnungssuche scheitern. In den USA und Großbritannien ist rassistische Diskriminierung im Dienstleistungssektor seit den 1960er Jahren gesetzlich verboten. In Deutschland bietet seit zehn Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine rechtliche Handhabe. Weiterlesen