Immer noch keine unterstützende Entscheidungsfindung – Berlin muss jetzt handeln!

| Beitrag von Toralf Ließneck

Das Betreuungsrecht in Deutschland nimmt die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen, ihre Bedürfnisse selbst zu artikulieren, immer noch nicht ernst. Betreuer*innen können die Angelegenheiten von Menschen mit Lerneinschränkungenimmer noch allein führen, ohne die Betroffenen ernsthaft beteiligen zu müssen. Kritik kommt auch von Richter*innen aus diesem Fachgebiet. Sie fordern seit Jahren grundlegende Änderungen
Es ist an der Zeit, dass im Betreuungsrecht das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung konsequent verankert wird.

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StPO-Reform und erweiterte DNA-Analyse: Rassistische Diskriminierung durch die Hintertür

| Beitrag von Lea Pilone

Am 15. November nahm der Bundestag die erweiterte DNA-Analyse in die StPO auf. Dadurch wird die Bestimmung von Haut-, Haar und Augenfarbe sowie des Alters anhand von DNA zulässig. Doch wo die bessere Aufklärung von Straftaten versprochen wird, drohen die Stigmatisierung von Minderheiten und rassistische Diskriminierung.

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30 Jahre Intersektionalität – warum wir das Konzept jetzt als Analyseinstrument im Recht brauchen

| Beitrag von Konstantin Welker

„Understanding intersectionality as a way of thinking, as a way of doing.“ Das ist der programmatische Satz, den die US-amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw fast 700 Gästen bei der feministischen Geburtstagsgala „Happy Birthday Intersectionality“ am 28. April 2019 mit auf den Weg gibt. Wie das Konzept von mehrdimensionaler Diskriminierung aktuell von rechts unterwandert wird und warum der Aufruf für echte Intersektionalität von den Rechtswissenschaften ungehört bleibt Weiterlesen

Änderung der Gaststättengesetze: Rassistische Einlasskontrollen an der Diskotür werden teuer

| Beitrag von Sara Kinsky

In Bremen und Niedersachsen wurden im Dezember 2015 Erweiterungen der Landesgaststättengesetze beschlossen, die in Zukunft ein verstärktes Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung an der Diskothekentür ermöglichen. Diskriminierende Einlasskontrollen stellen in beiden Bundesländern ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden können. Durch diesen gesetzlichen Vorstoß wird es – zumindest in zwei deutschen Bundesländern – endlich zur erklärten Sache der Kommunen, auf Fälle von rassistischer Diskriminierung im Gastgewerbe zu reagieren. Erstmalig ist behördliches Handeln vorgesehen, um diese Form von Alltagsrassismus zu unterbinden. Bisher wurde diese Verantwortung an die Betroffenen delegiert, die seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminierende Diskothekenbetreibende wegen Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aus §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 8, 19 Abs. 2 AGG verklagen können.

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