Kinder unter 14 Jahren hinter Gitter?

| Beitrag von Judith Limmer

Nach deutschem Strafrecht sind Kinder unter 14 Jahren gem. § 19 StGB schuldunfähig und damit strafunmündig. Das soll sich nach Meinung der CSU im Bundestag nun ändern. Eine wahnwitzige Forderung, die nicht nur die aktuelle Rechtslage vernachlässigt, sondern gefährliche Auswirkungen auf sowohl die Justiz als auch die fraglichen Kinder haben kann.

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Kinderfreundliche Richter*innen gesucht – Antrag der Grünen im Bundestag zur Gewährleistung der Verfahrensrechte von Kindern

| Beitrag von Mirjam Schneider und Lea Artemov

Tausende von Kindern kommen jedes Jahr mit Justiz- und Verwaltungsverfahren in Berührung. Insbesondere in familienrechtlichen Verfahren treffen Richter*innen Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern haben. In der Praxis zeigt sich leider, dass Rechte von Kindern häufig nicht gewahrt und Kinder bei den Entscheidungen, die sie selbst betreffen, außen vor gelassen werden. Die kindgerechte Ausgestaltung eines Rechtssystems, in dem Kinder ernst genommen und respektiert werden, ist jedoch von essentieller Bedeutung für einen Rechtsstaat, der für alle Menschen da sein will. Weiterlesen

Änderung der Gaststättengesetze: Rassistische Einlasskontrollen an der Diskotür werden teuer

| Beitrag von Sara Kinsky

In Bremen und Niedersachsen wurden im Dezember 2015 Erweiterungen der Landesgaststättengesetze beschlossen, die in Zukunft ein verstärktes Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung an der Diskothekentür ermöglichen. Diskriminierende Einlasskontrollen stellen in beiden Bundesländern ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden können. Durch diesen gesetzlichen Vorstoß wird es – zumindest in zwei deutschen Bundesländern – endlich zur erklärten Sache der Kommunen, auf Fälle von rassistischer Diskriminierung im Gastgewerbe zu reagieren. Erstmalig ist behördliches Handeln vorgesehen, um diese Form von Alltagsrassismus zu unterbinden. Bisher wurde diese Verantwortung an die Betroffenen delegiert, die seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminierende Diskothekenbetreibende wegen Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aus §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 8, 19 Abs. 2 AGG verklagen können.

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