Wie neutral sind Berlins Schulen?

| Beitrag von Lilian Scarlet Löwenbrück

In einer aktuellen Entscheidung weist das Arbeitsgericht Berlin die Klage einer muslimischen Lehramtsreferendarin ab, die in einer Grundschule unterrichten möchte, jedoch aufgrund ihres Kopftuchs als Lehrkraft abgelehnt wurde. Richter Andreas Dittert hält diese Diskriminierung mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz für zulässig. Dieses statuiert ein pauschales Verbot religiöser Kleidungsstücke für Lehrkräfte, steht aber seit Januar 2015 im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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