Alles nur Kopfsache – Der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes?

| Beitrag von Yolanda Scheytt

Das Land Berlin muss einer muslimischen Lehrerin, die nicht eingestellt wurde, weil sie ein Kopftuch trägt, zwei Monatsgehälter Entschädigung bezahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin am 9. Februar 2017 in zweiter Instanz entschieden. Das Urteil lässt den Streit um das Berliner Neutralitätsgesetz neu aufflammen. Dazu wirft es einen Konflikt auf, der so alt ist wie unsere Verfassung selbst: Wie klar lassen sich Staat und Religion in einem Land trennen, das religiös und weltanschaulich neutral auftreten und trotzdem nicht diskriminierend sein will? Und wo ziehen wir die Grenze, wenn formelle Neutralität dazu führt, dass die Grundrechte Einiger in hohem Maße beschnitten werden?

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Wie neutral sind Berlins Schulen?

| Beitrag von Lilian Scarlet Löwenbrück

In einer aktuellen Entscheidung weist das Arbeitsgericht Berlin die Klage einer muslimischen Lehramtsreferendarin ab, die in einer Grundschule unterrichten möchte, jedoch aufgrund ihres Kopftuchs als Lehrkraft abgelehnt wurde. Richter Andreas Dittert hält diese Diskriminierung mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz für zulässig. Dieses statuiert ein pauschales Verbot religiöser Kleidungsstücke für Lehrkräfte, steht aber seit Januar 2015 im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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