Am 05.08.2016 ist ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg (Az.: S 36 U 118/14) rechtskräftig geworden, was für Sexarbeiter*innen wegweisend sein wird. Das Gericht stufte den Unfall einer Sexarbeiterin als Arbeitsunfall ein, für welchen nun die gesetzliche Unfallversicherung aufzukommen hat. Die Entscheidung setzt die Grundlage, dass Sexarbeiter*innen die gleichen Rechte aus der Sozialversicherung geltend machen können wie alle anderen Arbeitnehmer*innen. Dass die Arbeit von Sexarbeiter*innen vorher als solche nicht anerkannt war, ist ein Skandal. Weiterlesen
Auch Sexarbeit ist Arbeit!
| Beitrag von Theresa Tschenker