Sexarbeit und Menschenhandel sind nicht das Gleiche. Wie das Prostitutierten“Schutz“Gesetz sein Ziel verfehlt

| Beitrag von Laura Maria Wolff

Seit Sommer letzten Jahres ist das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Am 30. Oktober 2018 zogen fünf Vertreter*innen aus Rechtswissenschaft und Praxis an der Humboldt Universität Bilanz. Der Titel der Veranstaltung: Nationale Prostitutionsgesetzgebung und verwandte Reformen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung. Er zeigt die zentrale Problematik des Gesetzes auf: Wer oder was wird tatsächlich geschützt, kontrolliert oder reguliert?

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Das Prostituiertenschutzgesetz – Reichweite und Umsetzung

| Beitrag von Dr. Anja Schmidt

Am 1. Juli diesen Jahres soll das im Herbst 2016 erlassene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) vollumfänglich in Kraft treten. Es sieht erstmals eine Anmeldepflicht für Prostituierte / Sexarbeiter_innen vor, die höchst umstritten ist.

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Auch Sexarbeit ist Arbeit!

| Beitrag von Theresa Tschenker

Am 05.08.2016 ist ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg (Az.: S 36 U 118/14) rechtskräftig geworden, was für Sexarbeiter*innen wegweisend sein wird. Das Gericht stufte den Unfall einer Sexarbeiterin als Arbeitsunfall ein, für welchen nun die gesetzliche Unfallversicherung aufzukommen hat. Die Entscheidung setzt die Grundlage, dass Sexarbeiter*innen die gleichen Rechte aus der Sozialversicherung geltend machen können wie alle anderen Arbeitnehmer*innen. Dass die Arbeit von Sexarbeiter*innen vorher als solche nicht anerkannt war, ist ein Skandal. Weiterlesen