Eltern sind Eltern – nur bis zur Grenze eines Mitgliedstaates?

| Beitrag von Navin Mienert

Die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) reichen unterschiedlich weit. Faktisch existieren sog. Regenbogenfamilien in allen Staaten der EU, auch wenn sie nicht überall rechtlich anerkannt werden. Sie genießen natürlich genauso wie jede*r EU-Bürger*in das Recht, sich frei in der EU zu bewegen und aufzuhalten. Doch wie steht es um ihre Elternschaft, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen? Endet diese rechtlich an der Grenze eines Mitgliedstaates? Der EuGH bezog Ende letzten Jahres nun erstmals Stellung zu einer Anerkennungspflicht im Abstammungsrecht und stärkte dabei die Rechte von Regenbogenfamilien. Es bleiben allerdings Fragen offen, die neue Unsicherheiten schaffen können.

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