Kinder unter 14 Jahren hinter Gitter?

| Beitrag von Judith Limmer

Nach deutschem Strafrecht sind Kinder unter 14 Jahren gem. § 19 StGB schuldunfähig und damit strafunmündig. Das soll sich nach Meinung der CSU im Bundestag nun ändern. Eine wahnwitzige Forderung, die nicht nur die aktuelle Rechtslage vernachlässigt, sondern gefährliche Auswirkungen auf sowohl die Justiz als auch die fraglichen Kinder haben kann.

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