Wo bleibt der Menschenrechtsschutz in Europa, wenn er dringend gebraucht wird? Zur Situation an der griechisch-türkischen Grenze

| Beitrag von Evagelia Vlassaki

Es sind entsetzende Bilder und Nachrichten, die seit Februar 2020 in den Schatten des omnipräsenten Corona–Virus geraten. Europäer*innen wehren an der griechisch–türkischen Grenze mit Tränengas, Wasserwerfern und Blendgranaten Menschen ab, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Anfang März verkündete die griechische Regierung zeitlich begrenzt keine Asylanträge von Geflüchteten anzunehmen, die illegal die Grenze nach Europa passieren. Die Frage drängt sich auf: Warum werden die in Art. 2 EUV statuierten Werte „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, […] Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte, der Personen, die Minderheiten angehören“, nicht geachtet?

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