Fundamentale Menschenrechte – aber nicht für Schwangere? Abtreibungen in der deutschen und US-amerikanischen Realität

| Beitrag von Robert Bockheim und Marla Vakili

Die Verabschiedung des texanischen „heartbeat“ Gesetzes Senate Bill 8 und das Bestreben der Ampel-Koalition, § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) abzuschaffen, zeigen unterschiedliche Entwicklungen in der Handhabung reproduktiver Rechte. Sowohl die USA als auch Deutschland haben internationale Abkommen ratifiziert, die umfassende reproduktive Rechte garantieren sollen. Diese sind ein zentrales, völkerrechtlich verankertes Element zur Gleichstellung der Geschlechter. Schwangerschaftsabbrüche zählen dabei zu einem der umstrittensten Themen. In Anbetracht dieser völkerrechtlich festgelegten Standards lässt sich allerdings feststellen, dass der rechtliche und tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen weder in Deutschland noch den USA ausreichend umgesetzt wird und somit bereits bestehende gesellschaftliche Exklusionsmechanismen verstärken.

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Reproduktive Selbstbestimmung – ein Grundrecht zweiter Klasse?

| Beitrag von Dillon Davis

Das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung war nie eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit. Sowohl in der Bundesrepublik als auch in den Vereinigten Staaten baut die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs auf einer Reihe von Kompromissen auf. Doch während die Ampelkoalition sich vorsichtig an eine moderate Liberalisierung des deutschen Abtreibungsrechts wagt, eskaliert die neue, rechtskonservative Mehrheit des US-Amerikanischen Supreme Court mit ihrer Entscheidung zum texanischen Senate Bill 8 – kurz SB8 – diesen jahrzehntelangen Rechtsstreit. Wie steht es um die Zukunft reproduktiver Selbstbestimmung?

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