Die Haftung der Zertifizierer – Überlegungen zur Übertragbarkeit des EuGH-Urteils zu mangelhaften Brustimplantaten

| Beitrag von Dr. Carolijn Terwindt und Marie Miermeister

Welche rechtliche Verantwortung trifft Zertifizierungsunternehmen? Wer darf sich auf ihr „grünes Licht“ verlassen, und unter welchen Umständen können Einzelpersonen Haftungsansprüche geltend machen, wenn sie durch das zertifizierte Produkt Schäden erleiden? Mit dieser Problematik hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Februar dieses Jahres im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zu beschäftigen. Hintergrund der durch den Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegten Frage war der Skandal um billiges Industriesilikon in Brustimplantaten eines französischen Herstellers, dessen Qualitätssicherungsystem das deutsche Zertifizierungsunternehmen TÜV Rheinland überwacht hatte. Die Antwort des EuGH wirft die weitergehende Frage auf, inwiefern die von ihm aufgestellten Grundsätze auch auf andere rechtliche Konstellationen übertragbar sind, zum Beispiel ob auch für Zertifizierungsunternehmen in der Textilindustrie eine Haftung gegenüber zu Schaden gekommener Arbeiter_innen in Betracht kommt. Weiterlesen