Immer noch keine unterstützende Entscheidungsfindung – Berlin muss jetzt handeln!

| Beitrag von Toralf Ließneck

Das Betreuungsrecht in Deutschland nimmt die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen, ihre Bedürfnisse selbst zu artikulieren, immer noch nicht ernst. Betreuer*innen können die Angelegenheiten von Menschen mit Lerneinschränkungenimmer noch allein führen, ohne die Betroffenen ernsthaft beteiligen zu müssen. Kritik kommt auch von Richter*innen aus diesem Fachgebiet. Sie fordern seit Jahren grundlegende Änderungen
Es ist an der Zeit, dass im Betreuungsrecht das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung konsequent verankert wird.

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