Keine Eile beim Datenschutz

| Beitrag von Juliane Rausch

Das Bundesverfassungsgericht hat zum zweiten Mal auf Aussetzung gerichtete Eilanträge gegen das Gesetz, dass die Vorratsdatenspeicherung regelt, abgelehnt. Laut der Begründung des Gerichts können die aufgeworfenen Verfassungsfragen nicht im Wege einer Eilentscheidung geklärt werden. Die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen anlasslosen Aufzeichnung von Kommunikationsdaten ist allerdings sehr fragwürdig.

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