Der Schrei nach Gerechtigkeit von Opfern rassistischer Diskriminierung an Berliner Schulen wird immer größer. Das Problem ist nicht neu, aber weiterhin ungelöst. Die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Berliner Schulen (ADAS) ist ein Ort, an dem Schüler*innen ihren Problemen Raum geben können. Was fehlt sind wirksame rechtliche Instrumente gegen Diskriminierung an Schulen. Hilft da das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz?
An Berliner Schulen herrscht eine immer größer werdende Diversität der Schüler*innenschaft. Klassifizierungen anhand von bestimmten Kriterien sind leider auch an Berliner Schulen zu alltäglich. Unglücklicherweise liegen die Gründe für die Ungleichbehandlung vor allem in rassistischen Motiven und betreffen besonders Schwarze Schüler*innen, Schüler*innen of Color und (vermeintlich) muslimische Schüler*innen. Den Ursprung von Ungleichbehandlungen stellt dabei – wie von vielen erwartet – nicht unbedingt die Schüler*innenschaft dar, vielmehr gehen 67 Prozent der gegenüber ADAS angezeigten Fälle von Schulpersonal bzw. der Schule aus. Dabei stellt die Schule als staatliche Bildungseinrichtung gerade einen Spiegel unserer Gesellschaft dar und soll junge, leistungsfähige und weltoffene Menschen erziehen. Das Recht jeden*r Schüler*in auf eine diskriminierungsfreie Bildung muss daher höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Empörung reicht nicht. Meld dich – Mach was!
Die meisten Diskriminierungsfälle bleiben jedoch ungemeldet und somit rechtlich aussichtslos. Rechtliche Hürden fußen insbesondere auf der Unkenntnis der meisten Schüler*innen, dass sie tatsächlich vom Schulpersonal diskriminiert werden und dass sie sich dagegen wehren können. Natürlich spielt auch die Furcht der Schüler*innen vor einer zukünftigen schlechteren Bewertung oder Behandlung durch Lehrende eine immense Rolle. Hier ist nach geeigneter Aufklärungsarbeit gefragt.“Meld dich und Mach was„, wie es ADAS richtigerweise formuliert.
Die konkreten Konsequenzen für die Diskriminierungsopfer sind schwerwiegend. Diskriminierungen wirken sich nicht nur negativ auf Körper und Gesundheit aus, sondern auch stark auf die Lernerfolge und den allgemeinen Schulalltag der Schüler*innen. Institutionelle Diskriminierung beeinträchtigt die Motivation sowie das Selbstbewusstsein der betroffenen Schüler*innen enorm. Für die tatsächliche Existenz einer institutionellen Diskriminierung spricht eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, welche belegt, dass Schüler*innen mit vermeintlich nichtdeutschem Namen oder nichtdeutscher Muttersprache bei exakt gleicher Leistung schlechter bewertet werden als Schüler*innen mit deutschem Namen oder deutscher Muttersprache. Diesen Folgen von Diskriminierung muss entschlossen entgegengetreten werden, denn in den Schulen unserer Zeit wächst die zukünftige Gesellschaft heran. Die Notwendigkeit einer unabhängigen, für alle Schüler*innen offenen Beschwerdestelle liegt damit auf der Hand.
ADAS Berlin – eine Beschwerdestelle gegen Diskriminierung
ADAS Berlin hat sich das Ziel gesetzt, für das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung zu kämpfen und mit Hilfe geeigneter Maßnahmen durchzusetzen (ADAS). Zu den zentralen Aufgaben von ADAS gehören zum einen eine schulspezifische Antidiskriminierungsberatung, sowie Empowerment für Schüler*innen und Eltern. Ebenfalls erstattet ADAS Bericht über schulbezogene Diskriminierung in Berlin. Dieses Monitoring ist besonders wichtig für die Aufdeckung und Bekämpfung weiterer Ungleichbehandlungen an Berliner Schulen.
Was wir brauchen : Beschwerdestellen und neues Recht gegen Diskriminierung
Zur Bekämpfung von Diskriminierung an Berliner Schulen müsste es an jeder Schule eine Ansprechperson für Diskriminierung geben, welche allen Schüler*innen offen zur Seite steht und die längst überfällige Aufklärungsarbeit leistet. Zudem sollten Schulen verpflichtet sein, ihre Schüler*innenschaft über ihre Rechte und Möglichkeiten gegen Diskriminierung vorzugehen zu informieren und auch bei schulinternen Angelegenheiten unterstützend zur Seite zu stehen. All das und vieles mehr ist nur möglich, wenn das Problem öffentlich erkannt und nicht auf Alltagsgegebenheiten reduziert wird. Wir müssen den Schüler*innen beistehen und dürfen den Schrei nach Gerechtigkeit nicht verstummen lassen. Inwieweit das neue Landesantidiskriminierungsgesetz für Berlin daran etwas ändern wird, wird sich zeigen. Neue Wege zu einem inklusiven Bildungsweg werden dadurch hoffentlich sichergestellt. Dabei muss die besondere Situation von Schüler*innen beachtet werden, die im laufenden Schuljahr aus nachvollziehbaren Gründen nicht klagen und andere rechtliche Instrumente benötigen, um ihr Recht auf diskriminierungsfreie Schulbildung durchzusetzen.