Fundamentale Menschenrechte – aber nicht für Schwangere? Abtreibungen in der deutschen und US-amerikanischen Realität

| Beitrag von Robert Bockheim und Marla Vakili

Die Verabschiedung des texanischen „heartbeat“ Gesetzes Senate Bill 8 und das Bestreben der Ampel-Koalition, § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) abzuschaffen, zeigen unterschiedliche Entwicklungen in der Handhabung reproduktiver Rechte. Sowohl die USA als auch Deutschland haben internationale Abkommen ratifiziert, die umfassende reproduktive Rechte garantieren sollen. Diese sind ein zentrales, völkerrechtlich verankertes Element zur Gleichstellung der Geschlechter. Schwangerschaftsabbrüche zählen dabei zu einem der umstrittensten Themen. In Anbetracht dieser völkerrechtlich festgelegten Standards lässt sich allerdings feststellen, dass der rechtliche und tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen weder in Deutschland noch den USA ausreichend umgesetzt wird und somit bereits bestehende gesellschaftliche Exklusionsmechanismen verstärken.

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Die Neuregelung des § 219a StGB – das Informationsverbot bleibt

| Beitrag von Marilena Fideli

Bisher war es Ärzt*innen gemäß § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verboten, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Ende März trat die von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Paragraphen in Kraft. Ärzt*innen dürfen jetzt zwar auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, machen sich aber mit jeder weiteren Information immer noch strafbar. Für ungewollt Schwangere gibt es also immer noch keinen freien und direkten Zugang zu den erforderlichen Informationen. Weiterlesen