Recht auf Gesundheit vs. Migrationskontrolle

| Beitrag von Rebekka Lang

Endlich scheint die Öffnung der Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere in greifbarer Nähe: Die Ampel-Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Meldepflichten für Sozialbehörden zu überarbeiten. Zwar gibt es bereits einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung für Migrant*innen auch ohne gültige Aufenthaltspapiere. In der Praxis ist der Zugang jedoch risikobehaftet. Zur Verwirklichung des Rechts papierloser Migrant*innen auf Gesundheit ist eine Abschaffung der Meldepflicht im Gesundheitswesen unabdingbar und gleichzeitig nicht ausreichend.

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Menschenwürdiges Existenzminimum für alle – Launch des Working Paper No. 27

| Beitrag von Miriam Bräu und Philip Heimann

„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ – mit diesem Satz erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2012 die Höhe der Regelleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die betroffenen Migrant*innen und Asylbewerber*innen waren in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gem. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG verletzt. Die Menschenwürde dieser Personen wird jedoch bis heute weiterhin migrationspolitisch verhandelt.

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